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  • Nicola Maiorano

Neue Covid-19-Massnahmen im Sport

Die Regierungen der Nordwestschweiz haben weitergehende Massnahmen beschlossen, die auch den Sportbereich und damit die Aktivitäten im regionalen Fussball betreffen.

Keine Sportaktivitäten mehr im Kanton Basel-Landschaft

Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat nach ihrer heutigen Sitzung folgende Massnahmen kommuniziert: Sämtliche Sportaktivitäten, namentlich Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe, sind in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie im Freien des Kantons Basel-Landschaft ab Freitag, 11. Dezember 2020, bis und mit mindestens 17. Januar 2021, verboten. Ausnahmen gibt es einzig für den Leistungssport, den professionellen Spielbetrieb, für Schulsport und Sportstudium sowie für sportliche Aktivitäten im Freien in Kleingruppen von maximal fünf Personen. Einzelsport mit bis zu fünf Personen ohne Körperkontakt ist möglich. Der Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen für unter 12-Jährige im Kanton BL, der seit dem 10. November 2020 gilt, ist also ebenfalls nicht mehr möglich. Für Clubrestaurants gelten die Bestimmungen für die Gastronomie. Ab 11. Dezember beschränken sich die Öffnungszeiten unter Beachtung aller weiteren geltenden Schutzbestimmungen auf den Zeitraum von 6 bis 21 Uhr. Die rechtliche Grundlage für die Massnahmen im Kanton BL bildet die revidierte "Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie".